2021


27.12.2021

 

Adventskalender 2021 die Zweite


13.12.2021

 

Halbzeit beim Adventskalender in Zülichendorf. Vielen Dank an Ronny Voigt für diese tolle Aktion.

 


30.11.2021

 

Morgen ist der 1. Dezember – wer freut sich da nicht über einen schönen Adventskalender, gefüllt mit Schokolade oder anderen Überraschungen, die uns die lange Wartezeit bis Weihnachten versüßen sollen. Im Kreis Teltow-Fläming aber wird gleich ein ganzes Dorf zum Adventskalender. In Zülichendorf in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal wird seit mittlerweile zwölf Jahren (mit Unterbrechung) diese ganz besondere Tradition gepflegt. Susanne Hakenjos berichtet.

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Antenne Brandenburg - Ein Dorf wird zum
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27.11.2021

 

Gehöft mit großem Grundstück sowie verschiedenen Nutzungs- und Bebauungsoptionen zu verkaufen.

 

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23.11.2021

 

Ein kleiner Rückblick auf den Weltvorlesetag am Freitag, ich war mit meiner Lisa in der Grundschule

Am Pekenberg in Zülichendorf unterwegs. Dort habe ich der ersten und den zweiten Klassen vorgelesen.

 

Martin Volkmann


21.11.2021

 

Zülichendorfer Adventskalender

 

-  Ablauf und Regeln - 

 

Alle Teilnehmer konnten sich zwischen dem 6. und dem 20. November 2021 für die Teilnahme am Adventskalender telefonisch melden und sich damit ein Los sichern. 

Am 21. November 2021 wurde, unter Aufsicht, für jeden Teilnehmer ein Los gezogen und noch am selben Tag in die betroffenen Briefkästen verteilt. 

 

Ab dem 1. Dezember beginnend, leuchtet dann jeden Tag eine Zahl mehr im Ort. Die Zahlen sollen arabisch und gut von der Straße zu erkennen sein. Mindestens zwischen 17 bis 21 Uhr werden die Zahlen von den Teilnehmern zum Leuchten gebracht. Ob diese selber leuchtet oder hinterleuchtet ist, entscheiden die Bastler selbst. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. 

 

In diesem Jahr gibt es zum ersten Mal Sonderzeichen. Diese sind beim Ziehen der Lose mit im Topf. Wenn ein Sonderzeichen gezogen wird, wird mit vier Würfeln der Tag entschieden, ab wann dieses Zeichen leuchten soll. Es handelt sich dabei um den Tannenbaum und die Kerze. Also seien Sie bitte aufmerksam, wenn Sie durch den Ort gehen, dass Sie diese nicht übersehen und verpassen.

Alle Zahlen und Zeichen leuchten ab ihrem jeweiligen Tag und das bitte bis zum 6. Januar 2022. So bleibt über die Feiertage noch genug Zeit, gemeinsam mit der Familie und Freunden auf eine weihnachtliche Entdeckungsreise durch den Ort zu gehen. 

 

Ich bedanke mich recht herzlich bei den Zülichendorfern für die rege Teilnahme.

Nur durch so viel Engagement ist diese Tradition möglich und sie bereichert ungemein unser Dorfleben.

Und das auch über die Grenzen des Dorfes hinaus. 

Abschließend wünsche ich allen Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit mit vielen ruhigen und schönen Momenten abseits des Alltagsstresses. Kommen Sie gut ins neue Jahr!

 

Mit weihnachtlichen Grüßen

 

Ronny Voigt

 


20.11.2021

 

Sie sind Hausfrau/-mann, Rentner/-in und haben Lust auf eine geringfügige Nebentätigkeit?

 

Wir suchen zur Verstärkung unseres Küchenteams für die Frühstücksversorgung im Kindergarten Zülichendorf

 

1 Servicemitarbeiter/in

 

Bitte melden Sie sich gern bei uns.

LUBA GmbH

R.-Breitscheid-Str. 72a, 14943 Luckenwalde

Tel. 03371/5930950 oder luba@luknet.de

Ihre Anprechpartnerin ist Frau Klettke


15.11.2021

 

 

Schulhoferöffnung in Zülichendorf 

 

Es gibt nichts Besseres anzusehen, als ein Strahlen in den Augen der Kinder!

Heut, nach etwa einem halben Jahr Bauzeit war es für die Kinder endlich soweit und wir eröffneten den Activpark in Zülichendorf zunächst für unsere Schul,- u. Hortkinder. 

Die Eröffnung für die Einwohner Zülichendorfs wird im Frühjahr stattfinden. 

Dank ALLEN an diesem Projekt beteiligten!...


14.11.2021

 

Volkstrauertag in Nuthe-Urstromtal

Viele Ortsvorsteher, Gemeindevertreter und auch Kameraden der Freiwilligen

Feuerwehr beteiligten sich heute und gedachten mit Schweigeminuten

oder abgelegten Gestecken in ihren Ortschaften,

an ihren Denkmälern, den unzähligen Opfern der Weltkriege

und der Gewaltherrschaft auf der gesamten Erde. 

Meinen herzlichen Dank für dieses große  Engagement in unseren Dörfern.


08.11.2021

 

Gemeindekasse ist voraussichtlich bis Mittwoch nicht besetzt

 

Die derzeitige Erkältungswelle macht auch vor der Gemeindeverwaltung in Ruhlsdorf nicht Halt. Aufgrund des hohen Krankenstandes bitten wir Sie im Falle eines wirklich unaufschiebbaren Besuches unserer Verwaltung um vorherige Terminvereinbarung. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich ein Mitarbeiter vor Ort Ihrem Anliegen widmen kann. 

 

Die Gemeindekasse ist voraussichtlich bis Mittwoch, den 10. November, nicht besetzt.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Überweisung bzw. das Lastschriftverfahren.

 

Viele Angelegenheiten lassen sich auch per Telefon oder E-Mail klären. Hier gelangen Sie zur Übersicht mit den Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen.


07.11.2021

 

Werte Zülichendorfer,

 

wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen, in dem es oft drunter und drüber ging, aber in dem sich auch wieder viele schöne Momente ereignet haben. Um den Abschluss einzuleiten, wird es Zeit, unseren traditionellen

„Zülichendorfer Adventskalender“

 

zu veranstalten. Die Pandemie lässt uns immer noch nicht los. Wie im letzten Jahr können Sie sich wieder telefonisch bei mir melden und ein Los sichern. Dafür habe ich bereits den Anrufbeantworter für Sie aktiviert. Bitte nennen Sie Ihren Familiennamen und die Anzahl der Lose, die Sie reservieren möchten. Sollten Sie für mehrere Familien Lose sichern wollen, geben Sie deren Namen ebenso an. Im letzten Jahr hat dieses Verfahren sehr gut funktioniert.

Sollten sich mehr Familien melden, als es Adventskalenderzahlen gibt, werde ich den Kalender mit Zeichen (Kerze, Tannenbaum, Glocke u.ä.) erweitern.

So können noch mehr Haushalte mitmachen und das Dorf zum Leuchten bringen.

Bitte melden Sie sich bis zum 20. November 2021 für eine Teilnahme an.

Anschließend werde ich die Zahlen für Sie ziehen. Es wird keinen Wettbewerb geben!

Ab dem 21. November 2021 finden alle Teilnehmer ihre Lose in ihrem Briefkasten.

Falls nicht alle Zahlen vergeben sind, erfahren das die Teilnehmer an diesem Tag.

 

Die Telefonnummer entnehmt ihr bitte vom Laufzettel in eurem Briefkasten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ronny Voigt


05.11.2021

 

Einladung zur Senioren- Weihnachtsfeier 

 

Liebe Senioren aus Zülichendorf und Umgebung

 

auch in diesem Jahr möchten Sie der Ortsvorsteher Herr Jendrusch, die Seniorenbeauftragte

Frau Hauchwitz und das Team vom Hort Sonnenschein wieder recht herzlich zu einer Weihnachtsfeier in unserer Grundschule einladen. 

Am 01.12. 2021 wollen wir Sie bei Kaffee, Kuchen und deftigen Stullen an diesem Nachmittag

um 14.30 Uhr begrüßen. Die Kinder unseres Hortes wollen Sie mit einem kleinen Programm auf die Weihnachtszeit einstimmen. Außerdem haben wir einen weiteren Programmhöhepunkt für sie vorbereitet.

Seien Sie gespannt und lassen sie sich überraschen!

 

Unsere Kinder freuen sich auf Sie und werden sich um Ihr Wohlbefinden bemühen.

In dem Unkostenbeitrag von 5,00€ sind somit Essen, Kaffee und das Kulturprogramm enthalten.

 

Wir freuen uns auf einen gemütlichen und unterhaltsamen Nachmittag mit Ihnen. 

Die Anmeldung erfolgt über Frau Hauchwitz  Tel. 033734/ 50734

oder im Hort Sonnenschein Frau Marquardt Tel.   033734 /60120 

 

Bitte bis spätestens 22.11.2021 anmelden!!!!!

Die Kinder und Erzieher vom Hort Sonnenschein

 


04.11.2021

 

Liebe Zülichendorfer!

 

Am Mittwoch, dem 24. November um 14.00 Uhr kommt ein ADAC-Mitarbeiter nach Zülichendorf,

um über Verkehrssicherheit (Fahren in der dunklen Jahreszeit, neue Verkehrsregeln, Konfliktvermeidung)

zu reden.

Diese Veranstaltung ist besonders für die Senioren gedacht,

aber alle anderen sind auch herzlich eingeladen. 

 

Wir bitten um Anmeldung,  bei

Beate Hauchwitz, Dorfanger 3, Tel. 50734 oder

Gudrun Möller, Dorfanger 14b, Tel. 600453

 

Veranstaltungsort: Dorfgemeinschaftsraum, Kemnitzer Landstr. 2


16.10.2021

 

Schulhof Zülichendorf  

Nur noch wenige Wochen bis zur Fertigstellung 🙂


29.09.2021


28.09.2021


21.09.2021

 

Corona-Lage lässt für den 6. Oktober 2021 geplante Feier nicht zu

 

Es ist eine schöne Tradition, dass die Gemeinde Nuthe-Urstromtal die Seniorinnen und Senioren jährlich zu einem vergnüglichen Nachmittag einlädt. Pandemiebedingt war bereits im vergangenen Jahr eine Durchführung der Veranstaltung leider nicht möglich.

 

Im Sommer entschlossen sich sowohl der Seniorenbeirat um Monika Krause als auch die Verwaltung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, in diesem Jahr am 6. Oktober eine Seniorenveranstaltung durchzuführen.

Das Fest wurde bis ins Detail geplant, Busse sowie Künstler bestellt, ein Programm erstellt, die Kinder des Hortes „Stülper Schlossgeister“ wollten auftreten und das Essen wäre sicherlich auch köstlich gewesen.

Ja, wir hätten gern gemeinsam ein paar unbeschwerte Stunden verbracht.

 

Doch wider Erwarten hat sich bis zum heutigen Tage keine nachhaltige Verbesserung der Corona-Lage eingestellt. Ganz im Gegenteil: Sah es vor Wochen noch so aus, als würde es möglich sein, die Veranstaltung unter Einhaltung der mittlerweile bei vielen in Fleisch und Blut übergegangenen Corona-Regeln durchzuführen, liegt nun die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Teltow-Fläming deutlich über 35. Darüber hinaus haben wir in einem unserer Ortsteile dutzende, unter Quarantäne stehende Einwohner.

Der Impfschutz läuft bei vielen Senioren gerade aus – sie wären teilweise nicht mehr geschützt.

 

Die Corona-Fälle in Nuthe-Urstromtal sind gerade jetzt viel zu hoch, als dass wir ruhigen Gewissens eine derart große Veranstaltung durchführen könnten. Oberste Priorität hat die Gesundheit von uns allen.

Wir dürfen vor allen Dingen nicht Gefahr laufen,

die Schulen oder Kindergärten wieder schließen zu müssen.

 

Die derzeit erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln sind nur schwer umzusetzen und würden dem Charakter unserer beliebten Veranstaltung nicht gerecht werden. Denn gerade das Miteinander und der rege Austausch sind es, die unseren Seniorennachmittag ausmachen.

 

Aus den zuvor genannten Gründen sind wir daher auch in diesem Jahr dazu angehalten, auf den unterhaltsamen Nachmittag am 6. Oktober dieses Jahres leider verzichten zu müssen.

 

Unser Blick richtet sich hoffnungsvoll nach vorn. 2022 werden wir einen geeigneten Termin zur warmen Jahreszeit finden und dann wird es wieder heißen: Herzlich willkommen zur zentralen Seniorenveranstaltung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal in Ruhlsdorf!


14.09.2021

 

Hygienemaßnahmen im Wahllokal und Musterstimmzettel

 

Presseinformation des Kreiswahlleiters vom 10.09.2021:

Bundestagswahl im Landkreis Dahme-Spreewald

Schutz-Maßnahmen im Wahllokal am Sonntag, 26. September 2021

 

Am 26. September 2021 sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, ihre Stimme zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages abzugeben. Der Regelfall ist, dass sie ihre Stimme am Sonntag in ihrem Wahllokal abgeben.

Am 10.09.2021 hat Kreiswahlleiter Alexander Nagel die Abläufe mit den Wahlleiter*innen im Wahlkreis 62 (Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I) ausführlich besprochen und die Hygienemaßnahmen erläutert. „Das aktuelle Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie macht beim Aufsuchen des Wahllokales auch besondere Vorsicht und Rücksichtnahme notwendig. Von den Wählerinnen und Wählern gilt es Corona-Regeln zu beachten bzw. diese beim Wahlgang mit einzuplanen“, so Nagel.

 

Vor und im Wahllokal gelten die AHA-L Regeln

Das heißt, der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ist einzuhalten, die üblichen Hygieneregeln, die vor der Ansteckung mit infektiösen Atemwegserkrankungen schützen, sind zu beachten, im Wahllokal ist eine medizinische Maske zu tragen und die Wahlräume sind regelmäßig zu lüften.

Um diese Regeln umzusetzen, werden in allen Wahllokalen Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Einzuhaltende Abstände werden markiert. Zum Einhalten des Mindestabstands kann die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Wahllokal aufhalten, reduziert werden.

Die für die Stimmabgabe zu nutzenden Stifte und die Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert bzw. erhalten die Wählenden einen eigenen Stift. Jede Wählerin/jeder Wähler kann aber ihren/seinen persönlichen Stift (möglichst Kugelschreiber) zur Stimmabgabe nutzen.

Im Wahllokal besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wenn Wählende aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen von der Maskenpflicht befreit sind, muss diese Ausnahme gegenüber dem Wahlvorstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

In den Wahllokalen werden am Wahltag medizinische Masken ausgegeben, wenn die Wählenden keine eigene Maske dabeihaben. Wird im Wahllokal trotzdem keine Maske getragen, kann dies als Störung der Ordnung im Wahllokal gemäß § 31 Satz 2 Bundeswahlgesetz zur Verweisung aus dem Wahlraum führen.

Wegen der Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie kann es bei der Wahl im Wahllokal zu längeren Wartezeiten kommen. Die Wählerinnen und Wähler werden daher gebeten, eventuell längere Wartezeiten bei der Stimmabgabe im Wahllokal mit einzuplanen und ihr Wahllokal rechtzeitig aufzusuchen. Die Stimmabgabe wird um 18:00 Uhr beendet. Unabhängig von der Zahl der dann noch vor dem Wahllokal wartenden Wählenden ist eine Verlängerung der Wahlzeit nicht möglich.

 

PRESSEINFORMATION

Pressestelle

Kathrin Veh

Landkreis Dahme-Spreewald

Reutergasse 12

15907 Lübben (Spreewald)

Die Informationen über die Hygienemaßnahmen im Wahllokal sowie ein Musterstimmzettel des Wahlkreises 62 für die Wahl zum Deutschen Bundestag stehen nachfolgend als Download bereit.

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Musterstimmzettel Bundestagswahl-wahlkre
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09.09.2021

 

Heute wurde die Bitumentragschicht auf dem Schulhof eingebaut. Glatt, sauber, schnell und einfach toll! 

"Eine kleine Flämingskate entsteht..."

Wir nutzten dies und führten parallel dazu eine sinnvolle Kleinstunterhaltung mit Rücksicht auf den nun abklingenden Schwerlastbaustellenverkehr wie vorab versprochen durch - so füllten heute die größten und schlimmsten Löcher im Gottsdorfer Weg.

Dies alles mit Rücksicht und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit auf das was noch hier kommen soll.

Der Gottsdorfer Weg kann und wird erst komplett saniert,

nachdem unser neuer Hort fertiggestellt sein wird... 

Mein Dank gilt allen Handwerkern, aber auch unserem Bauhof, die hier nicht nur fleißig sondern engagiert und bisher eine sehr gute Arbeit ablieferten.


08.09.2021


04.09.2021

 

Neue Eindrücke aus Zülichendorf...

 

Auch die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke informierte sich erneut über unsere Schulstandorte und unsere damit verbundenen Aufgaben, Sie staunte auch über die Baufortschritte des Schulhofes...


28.08.2021


26.08.2021

 

Versammlung der Jagdgenossenschaft Zülichendorf

 

Beginn: 17.09.2021 - 19:00

Veranstaltungsort: Zülichendorf

Kemnitzer Landstraße 2

14947 Nuthe-Urstromtal

Veranstalter: Jagdgenossenschaft Zülichendorf

Ansprechpartner/in: Jagdvorsteher Wenzel

Eingeladen sind alle Grundeigentümer von bejagbaren Grundstücken in der  Gemarkung Zülichendorf sowie Grundeigentümer der Gemarkung Felgentreu, Flur 1 Flurstücke 1 bis 34, 37, 41, 44,  48 bis 57. Diese Flurstücke sind durch die Untere Jagdbehörde am 10.11.2013 der Jagdgenossenschaft Zülichendorf zugeordnet worden.

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft

 

  2. Bestätigung der Tagesordnung

 

  3. Wahl eines Versammlungsleiters

 

  4. Geschäfts- und Kassenbericht für die Jagdjahre 2019/2020 und 2020/2021

 

  5. Verlesung der Beschlüsse des Jagdvorstandes zur Reinpachtauszahlung für die Jagdjahre

 

      2019/2020 und 2020/2021

 

  6. Bestätigung der genannten Vorstandsbeschlüsse

 

  7. Bericht der Kassenprüfer

 

  8. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers

 

  9. Bericht der Jagdpächter

 

10. Beratung und mögliche Beschlussfassung über die Jagdverpachtung ab 01.04.2022

 

11. Sonstiges

 

Bitte folgendes beachten:

 

Bei Erbengemeinschaften bzw. gemeinschaftlichem Eigentum kann nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft bzw. des gemeinschaftlichen Eigentums mit der Gesamthektarzahl abstimmen. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann lt. Satzung nur zwei Mitglieder vertreten. Die betreffende Vollmacht ist vorzulegen. Änderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dem Vorstand zur Fortschreibung des Jagdkatasters bekanntzugeben. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Jagdgenossen, Beschlüsse gefasst werden. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme.


24.08.2021

 

Zülichendorf... der Schulhof entwickelt sich mehr und mehr zur Augenweide für unsere Kinder.


19.08.2021

 

Helfen auch Sie den Betroffenen der Flutkatastrophe

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Flutkatastrophe im Westen Deutschlands hat vermutlich jeden von uns berührt. Viele haben nicht nur ihr Hab und Gut verloren, die Fluten rissen auch Menschen in den Tod.

 

Am 14.07.2021 mussten unter anderem die Bewohner des Rheinland-Pfälzischen Landkreises Ahrweiler eines der bis dato schlimmstes Hochwasser der Region erfahren.

 

Der kleine unscheinbare Fluss Ahr, welcher in etwa der Größe der Nuthe entspricht, wurde aufgrund enormer Regenmassen zum reißenden Fluss. Er durchquerte das Ahrtal auf einer Länge von etwa 30 Kilometern mit einer Flutwelle von bis zu 9 Metern Höhe.

 

Die Wucht der Zerstörung in der Region ist bis heute sichtbar. Straßen sind unpassierbar und Häuser weggespült bzw. so in Mitleidenschaft gezogen, dass sie unbewohnbar oder sehr stark beschädigt sind. Die Infrastruktur wie Trinkwasser, Abwasser, Strom und Heizung sind defekt und das Leid der Bevölkerung über den Verlust von Angehörigen, Freunden und Bekannten ist unbeschreibbar.

 

Viel Leid, viele Tränen und Verzweiflung.

 

Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aus Nuthe-Urstromtal halfen auch im Katastrophengebiet. Unseren Helfern wurde eine unendliche Dankbarkeit der Betroffenen entgegengebracht, welche sie bis dato kaum erlebt haben.

 

Laut Aussage unseres Gemeindebrandmeisters Mathias Richter „war den Menschen im Krisengebiet anzusehen, dass sie mit ihren Kräften , körperlich, aber auch seelisch - ziemlich am Ende waren.“ In Gesprächen mit ihnen wurde klar, welche Schicksale hinter jedem Einzelnen steckten. Tote oder Vermisste, Angehörige, Freunde, Nachbarn, Existenzängste und noch immer der Schock in den Knochen hat die Menschen vor Ort stark geprägt. Diese Schicksale lassen auch unsere Feuerwehrleute nicht unberührt.

 

Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, um dieses Leid ein wenig zu verringern, ruft unsere Gemeinde zu Spenden auf.

 

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto der Gemeinde unter dem Aufruf „Spende für das Ahrtal“.

 

Unsere Bankverbindung:

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam                                    

 

IBAN: DE74 1605 0000 3633 0278 14

 

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto der Gemeinde unter dem Aufruf „Spende für das Ahrtal“.

 

Wir werden die eingehenden Spenden dann gebündelt an den „BÜRGERVEREIN  KSK Ahrweiler“  überweisen.

 

Jeder, der eine Spendenquittung erhalten möchte, wendet sich einfach an die Gemeindekasse Nuthe-Urstromtal. Darüber hinaus sind Spenden bis zu 200 € auch ohne Spendenquittung steuerlich ansetzbar.

 

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

 Ihr Bürgermeister

 

Stefan Scheddin


16.08.2021

 

Wahl zum Deutschen Bundestag sowie Landratswahl am 26. September 2021 und eventuell notwendige Landrats-Stichwahl am 10. Oktober 2021.

 

Die Ausstellung der Unterlagen erfolgt frühestens ab dem 06. September 2021.

 

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online anfordern.

 

Die Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines mit Briefzustellung ist 

bis zum 19. September 2021, 23.59 Uhr möglich.


10.08.2021

 

Wir, die SchulRadWege Interessengemeinschaft, setzen uns für einen Radweg entlang der Landesstraße

„L 80“ von Luckenwalde nach Buchholz über die Grundschule in Zülichendorf ein und wir laden alle Bürgerinnen und Bürger aus Luckenwalde, Teltow-Fläming und  Potsdam-Mittelmark ein, sich über unser Projekt zu informieren und uns zu unterstützen!

 

Gelegenheit hierzu gibt es am 11.09.2021 – 15.00 Uhr während der Teilnahme an unserer Radweg-DEMO. Die Demo ist angemeldet und wird polizeilich abgesichert. Alle Teilnehmer werden gebeten, an Helm, ggfs. Warnweste, sowie eine Maske für die Innenräume zu denken.

 

Startpunkt der Demo ist die Grundschule in Zülichendorf. Es geht dann mit dem Rad auf der L80 nach Frankenförde (Gemeindehaus). In Frankenförde erwartet die Teilnehmer eine kleine Stärkung, Aktionen für die Kinder, sowie Zeit zum gegenseitigen Kennenlernen und Informationsaustausch. Gemeinsam wollen wir auf das fehlende Radwegenetz aufmerksam machen, damit in Zukunft auf sicheren Wegen geradelt werden kann. Auch die Politik ist eingeladen, dieses gemeinschaftliche Projekt zu unterstützen. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!

„Ja, wir sind noch da und weiter aktiv“ sagt der Initiator der Bewegung Michael Schulze aus Frankenförde und fügt hinzu „es gab beispielsweise ein sehr gutes Gespräch mit der Kreisverwaltung und wir haben einen Fahrplan zur Umsetzung des Radweges, den wir gerne mit den Teilnehmern der Demo teilen und besprechen möchten“.

Wir treffen uns derzeit jeden ersten Dienstag im Monat um 19 Uhr im Gemeindehaus Frankenförde. Unterstützer und Mithelfer sind herzlich eingeladen, zu unseren regelmäßigen Treffen zu kommen.

 

Aktuelle Informationen, insbesondere zu etwaigen Corona-Auflagen in Bezug auf die Demo, gibt es tagesaktuell unter www.schulradwege.de.

 


09.08.2021

 

Wir wollen uns alle mal wieder zum Kaffee & Kuchen & Plauschen treffen!

 

Nachdem unser alljährliches Zusammentreffen für die Adventsfenster und unsere kleine festliche Runde am Weihnachtsbaum wegen Corona ausfallen mussten, Osterfeuer / Maifeuer auf dem Schulgelände auch nicht stattfinden konnten, wollen wir das nun endlich mal nachholen.

 

Am Samstag, den 14.08.2021

um 15.30 Uhr am Glockenturm

 

Jeder bringt sich bitte  sein Essen und Trinken (ggf. Sitzgelegenheit) selbst mit und wir werden einen schönen Nachmittag verbringen. Nach dieser langen Zeit gibt es bestimmt Vieles zu erzählen.

 

Wir freuen uns!


02.08.2021

 

Baufortschritte auf unserem Schulhof in Zülichendorf. Die Entwässerung und die wesentlichen Arbeiten "im Untergrund" sind so gut wie abgeschlossen. Es geht voran!...


19.07.2021

 

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen von Nuthe-Urstromtal,

 

wie Sie der Zwischenbilanz des Nachhaltigkeitsausschusses der Gemeinde in der letzten Juni-Ausgabe 2021 der „Nuthe-Urstromtaler Nachrichten“ entnehmen konnten, haben wir im Dezember letzten Jahres einen ersten Bürgerdialog zum Thema Nachhaltigkeit durchgeführt. Eine Dokumentation der Ergebnisse finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal unter folgendem Link: https://nuthe-urstromtal.de/1.buergerdialog

 

Die Teilnehmer haben mit aktiven und ergebnisorientierten Beiträgen gute Anregungen und Ideen eingebracht, die uns auf dem Weg zur nachhaltigen Kommune weiterbringen.

Alles wurde von unserem externen Moderator, Herrn Hannesschläger, aufgenommen und dokumentiert.

 

Pandemiebedingt sind wir erst jetzt in der Lage, den angekündigten 2. Bürgerdialog durchzuführen, mit dem wir das Thema Nachhaltigkeit vertiefen und um weitere Ideen für Nuthe-Urstromtal ergänzen wollen.

 

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit Ihren Ideen, Vorschlägen und Anregungen zur zukünftigen Entwicklung in Nuthe-Urstromtal beitragen und laden Sie dazu zum 2. Bürgerdialog zur nachhaltigen Entwicklung in Nuthe-Urstromtal herzlich ein. Dieser soll

 

am 19.08.2021 um 18.30 Uhr

 

wieder als WEBINAR stattfinden.

 

Bitte melden Sie sich bis zum 10. August 2021 per E-Mail über gv@nuthe-urstromtal.de oder mit einem kurzen Anschreiben an die Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Frankenfelder Straße 10 in 14947 Nuthe-Urstromtal (Stichwort "2. Bürgerdialog") an.

Die Einwahldaten erhalten Sie dann rechtzeitig vor dem Termin zugesandt.

 

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

 

Jovita Galster-Döring                                                     

Vorsitzende der Gemeindevertretung Nuthe-Urstromtal

Vorsitzende des Nachhaltigkeitsausschusses


Die Landbäckerei Schwarz hat vom 12.07.2021-26.07.2021 Urlaub


21.06.2021

 

Die Gemeindeverwaltung ist ab dem 22.06.2021 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet!

Vorherige Terminvereinbarungen sind weiterhin erwünscht.


22.05.2021

Das Zülichendorfer Denkmal braucht Eure Hilfe!

 

Es möchte gern wieder strahlen und der Zaun gesäubert und gestrichen werden

(ein Teil ist schon gesäubert worden).

Helfende Hände wären klasse!

 

Treffpunkt Samstag, den 29.05.2021 um 10.00 Uhr am Denkmal.

 

Das Denkmal bedankt sich schon jetzt.


05.05.2021

 

Pflicht zu Überprüfung durch PCR-Test und Quarantäne nach positiver Selbsttestung neu geregelt

 

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Quarantäne-Regeln im Rahmen der Corona-Pandemie neu gefasst. Demnach ist es jetzt Pflicht, nach einem positiven Selbst-, Laien- oder Schnelltest einen PCR-Test zu machen und sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Dazu bedarf es keines besonderen Bescheids des Gesundheitsamts. Die Quarantäne (oder auch „häusliche Absonderung“) darf erst verlassen werden, wenn das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt und dieses negativ ist. Sollte der PCR-Test den Infektionsverdacht bestätigen, greifen die üblichen Quarantäneregeln.

 

Was bedeutet es, sich „unverzüglich in Quarantäne zu begeben“? Ganz klar: Ein Umweg über Kita, Schule oder Supermarkt ist nicht gestattet. Selbstverständlich sollte auch im Freien eine Maske getragen werden, damit man das Virus nicht bei Zufallsbegegnungen überträgt. Für Arbeitgeber heißt das: Werden Beschäftigte positiv getestet, so dürfen sie nicht weiterarbeiten und müssen das Betriebsgelände sofort verlassen.

 

Wird die Quarantäne nicht eingehalten, droht ein Bußgeld.

 

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 13/2021 veröffentlicht, abrufbar auf www.teltow-flaeming.de.

 

(Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming vom 04.05.2021)

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Amtsblatt LK-TF 13.2021.pdf
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Gültig ab 19.04.2021

 

Im Zuge der 5. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) wurde auch das Antragsformular für die Notbetreuung zur Abgabe in der betreuenden Einrichtung geändert.

 

Pressenmitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

"Schärfere Notbremse gilt in Brandenburg schon ab Montag - Kabinett beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

 

Das neue Formular steht nachfolgend zum Download bereit.

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antragsformular-notbetreuung-ab-19-04-20
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17.03.2021


12.03.2021

 

In dieser Woche wurden am Entwässerungsgraben hinter dem Dorfanger Erlen gefällt. Dies war notwendig weil, der Bestand in den letzten Jahren sehr zugenommen hat und den Wasserlauf durch herunterfallende Äste und Blätter gebremst hat. 


05.03.2021

 

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Aktivpark Grundschule Zülichendorf

 

Außenanlagen an der Grundschule, Schulhof und Landschaftsbauarbeiten

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal schreibt folgende Bauleistungen aus:

"Außenanlagen an der Grundschule Zülichendorf, Schulhof und Landschaftsbauarbeiten" (Aktivpark)

Ablauf der Angebotsfrist: 23.03.2021, 14.00 Uhr

Die Vergabeunterlagen werden auf der Webseite des Vergabemarktplatzes Brandenburg

elektronisch zur Verfügung gestellt.

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Öffentliche-Ausschreibung-Außenanlagen-G
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01.03.2021

 

In Zülichendorf wurden letzte Woche ca. 80 Linden und Ahornbäume auf dem Weg zur Schweinehütung gepflanzt.

Es sind Ausgleichspflanzungen für verschiedene Bauprojekte.

Die Bäume werden in den nächsten 5 Jahren vom Land gepflegt.


25.02.2021

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Informationsblatt - Windkraftanlagen.pdf
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24.02.2021

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Elternbrief 24.02.2021.pdf
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23.02.2021

 

Die lange Coronaphase beflügelt die Leute zu den sonderlichsten Einfällen. So wurde der noch stehende, gut aussehende Weihnachtsbaum im Dorfanger kurzerhand mit vielen bunten Ostereiern geschmückt.

Jetzt haben wir den 1. weihnachtlichen Osterbaum in unserem Dorf.

Wer es war wird nicht verraten, wir hoffen aber das sich die Zülichendorfer darüber freuen.


16.02.2021

 

Unter Einhaltung der Sechsten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und Covid-19 im Land Brandenburg (sechste SARS-CoV-„-Eindämmungsverordnung – 6. SARS-CoV-2-EindV) vom 12.Februar 2021 können wir nun endlich in etwas Normalität zurückkehren und mit dem Wechselunterricht ab dem 22.02.2021 beginnen.


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Infobrief 16.02.2021.pdf
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15.02.2021

 

 Aufgrund von Corona fiel das gemeinsame Kaffee trinken in diesem Jahr am Rosenmontag aus,

stattdessen gab es für die Senioren aus Zülichendorf je einem Pfannkuchen oder Spritzkuchen von

Frau Jendrusch und Frau Hauchwitz überreicht. Diese Überraschung kam bei den Senioren sehr gut an. 

Mit bunt geschmücktem Wagen und dick angezogen ging es durchs Dorf.


29.01.2021

Ein Blick in den Dorfanger.


15.01.2021

 

Fehlerteufel im Anschreiben an Eltern der zukünftigen Erstklässler in Zülichendorf

 

Leider hat sich in das Anschreiben an die Eltern hinschtlich der Anmeldung zu den Einschulungsgesprächen für die zukünftigen Erstklässler, die in diesem Jahr in die Grundschule "Am Pekenberg" in Zülichendorf aufgenommen werden sollen, ein Fehler eingeschlichen.

 

Darin wurden die Eltern unter anderem gebeten, sich bei gewünschter Hortbetreuung mit der Hortleiterin zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins in Verbindung zu setzen. Hier sind die falschen Kontaktdaten aufgeführt worden. Richtig muss es heißen: Im Rahmen der Einschulungsgespräche bitte ich zwecks Hortbetreuung mit der Leiterin des Hortes, Frau Marquardt, einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dazu bitte ich Sie, sich mit dem Hort unter der Rufnummer 033734 60120 in Verbindung zu setzen.

 

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.


12.01.2021

 

Zur Abgabe in der Wohnortkommune

 

Grundsätzlich gelten die Horte und Schulen im Landkreis Teltow-Fläming als geschlossen. Hierzu

zählen auch andere bedarfserfüllende Angebote. Die Betreuung der Kinder soll vorrangig zu Hause

erfolgen. Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur für den Zeitraum, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

 

Die Notbetreuung kann beantragt werden, wenn

- das Kind aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen ist.

- die Personensorgeberechtigten des Kindes in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind und keine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung organisiert werden kann.

- die/der Personensorgeberechtigte des Kindes alleinerziehend ist, soweit eine häusliche oder sonstige

  individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Der Anspruch für Alleinerziehende besteht erst ab dem 18.01.2021.

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antragsformular-notbetreuung-gs-und-hort
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