2020


Neubau Hort Zülichendorf

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal beabsichtigt, folgende Leistungen zu vergeben:

 

Objektplanung Leistungsphasen 3-4 (und optional Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI) für den Neubau eines Hortes für die Grundschule im Ortsteil Zülichendorf in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Download
ex-ante-hort-zuelichendorf-objektplanung
Adobe Acrobat Dokument 10.5 KB


Vollsperrung zwischen Nettgendorf und Zülichendorf am 14.12.2020

 

Grund: Filmaufnahmen

 

Am Montag, dem 14.12.2020 wird laut Mitteilung des Straßenverkehrsamtes Teltow-Fläming die Ortsverbindungsstraße K7219 zwischen Nettgendorf und Zülichendorf in der Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr aufgrund von Dreharbeiten für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Ausgenommen davon sind Rettungsfahrzeuge und der Linienverkehr.

Verkehrsteilnehmer werden anhand einer entsprechenden Beschilderung rechtzeitig auf die Sperrung hingewiesen. Eine Umleitung wird nicht ausgeschildert.


Wir machen Mit!

 

Hierzu laden wir alle Interessenten herzlich ein.

 

Um an unserer "Sternenfahrt in der Adventszeit" teilzunehmen!

Am Samstag den 12. Dezember 2020 um 15:30 Uhr treffen wir uns vor unsere Grundschule in Zülichendorf. Um gemeinsam von den Ortsschildern in Zülichendorf in Richtung B101 und B2 eine Fahrradlichterkette zu schaffen.

 

Mit ihr wollen wir unsere Forderung nach einem Radweg entlang der L80 erleuchten lassen.

 

Denkt bitte daran eine Warnweste und einen Helm zu tragen, wenn vorhanden.

Auch die Beleuchtung für die Fahrradlichterkette solltet ihr nicht vergessen.

Hierzu kann eine Taschenlampe, ein Lampion oder eine Laterne dienen.

 

Aufgrund der unklaren Corona-Lage bitten wir die Teilnehmer, am Tag vor der Versammlung auf der Webseite zu prüfen, ob es Auflagen gibt.

 

Die momentane Situation für Corona sieht vor das ein Mund- Nasenschutz zu tragen ist, sowie der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. 

 

 Siehe auch: https://www.schulradwege.de


 Advents- und Weihnachtszeit in Zülichendorf

 

 In diesem Jahr wird aufgrund von Corona einigen zur Weihnachtszeit anders sein als sonst.

Trotzdem möchten wir an unseren zwei Traditionen festhalten, wenn auch etwas anders.

Wir würden uns über rege Beteiligung freuen.

Für unsere Adventsfenster wurden bereits Infos von Ronny verteilt.

 

Unser Weihnachtsbaum im Dorfanger:

 

Der diesjährige 2. Adventssamstag unter dem geschmückten und beleuchtetet Weihnachtsbaum wird nicht im großen Rahmen mit Festzelt, Grillsstand & Co stattfinden können.

 

Wir würden uns aber freuen, wenn jeder mit seinem Stuhl, Trinken und Essen zum Baum kommt und wir mit „Abstand und Anstand" die Weihnachtszeit einläuten können.

 

P.S. Mithelfer beim Baum aufstellen und schmücken sind gerne am 28.11.20 vormittags um 10.00 Uhr willkommen.

 

Viele Grüße und bitte bleibt gesund.

 

Ihr Ortsvorsteher Waldemar Jendrusch


30.10.2020

 

Sehr geehrte Mandatsträger der Gemeinde Nuthe Urstromtal,

 

mit Datum vom 30. Oktober 2020 wurde seitens der Landesregierung die Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg erlassen.

 

Zur Umsetzung der darin enthaltenden Regelungen und zur sicheren Durchführung der Gremiensitzungen sind folgende Maßnahmen bei den künftigen Sitzungen zu beachten:

 

1. Zwischen allen Sitzungsteilnehmern ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten.

 

2. Der Zutritt zu den Sitzungsräumen wird durch die Verwaltung gesteuert und beschränkt.

    Hierbei haben die Gremienmitglieder (Gemeindevertreter, sachkundige Einwohner und                                                    Verwaltungsmitarbeiter) folgendes zu beachten:

 

a)  Bitte betreten Sie spätestens 5 Minuten vor Sitzungsbeginn den Sitzungssaal und setzen Sie sich                                    unmittelbar auf Ihren zugewiesenen Sitzplatz. Ihre Daten werden über die Anwesenheitsliste erfasst.

 

b)  Ortsvorsteher, eingeladene Gäste und Zuschauer wird erst im Anschluss Einlass in den Sitzungssaal gewährt, wenn       ihre Anwesenheit erfasst wurde und noch freie Plätze verfügbar sind (maximal 16 Plätze). Somit wird persönlicher       Begegnungsverkehr vermieden. Die Erfassung der Daten erfolgt im Eingangsbereich.

 

c)  Zum Ende der Sitzung werden die in Buchstabe b) genannten Funktionsträger angehalten, als erstes und zügig den       Veranstaltungsort zu verlassen. Anschließend folgen die Gremienmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter.

 

 3.  Vor, während und unmittelbar nach der Sitzung ist es Pflicht, dass alle Anwesenden eine Mund- Nasen-Bedeckung         tragen. Für die Zeit eines Redebeitrags kann sie abgenommen werden.

 

 4. Ein regelmäßiger Luftaustausch im Sitzungssaal ist vorzunehmen. Die Anwesenden werden gebeten, sich                      entsprechend anzuziehen.

 

Das Nichteinhalten der Regeln stellt neben dem gesundheitlichen Risiko eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen kann. 

 

Daher bitte ich Sie, auch wenn es nicht angenehm und oft anstrengend ist, sich an die derzeitigen Regeln zu halten und der Sitzung bei Krankheitssymptomen fernzubleiben. 

 

Damit verbleibe ich mit den Besten Grüßen

 

Stefan Scheddin


29.10.2020

 

Maßnahme gilt ab 2. November 2020 bis auf Widerruf

 

 Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und um deren weitere Ausbreitung so gering wie möglich zu halten, wird Brandenburgs Landesregierung laut Pressemitteilung am 30. Oktober 2020 die Corona-Umgangsverordnung auf der Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 28. Oktober dieses Jahres aktualisieren. Die neue Verordnung soll ab Montag, dem 02. November, in Kraft treten und vorerst bis zum 30. November 2020 gelten.

Die Verordnung soll unter anderem den Freizeit- und Amateursport für mindestens den vorgenannten Zeitraum untersagen. Aus diesem Grund werden

 

 - die Sporthallen,

 

- Speiseräume der Grundschulen,

 

- Jugendclubs,

 

- Mehrzweckgebäude und –räume sowie- Fest- und Sportplätze einschließlich

 

- Vereinsgebäude

 

 der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ab dem 02. November 2020 bis auf Widerruf geschlossen und stehen somit weder für den Vereins- und Breitensport noch für Versammlungen, Freizeitaktivitäten und private Nutzungen zur Verfügung.

 

Es wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten. In einer derart angespannten Situation haben die Solidarität gegenüber unseren Mitmenschen und der Schutz vor allem der Schwächeren oberste Priorität.


28.10.2020

 

 Elterninfo AWO Kita "Entdeckerland" in Zülichendorf

 

 Nuthe-Urstromtal (Gemeinde Zülichendorf)

 

Quelle: AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

 

Nuthe-Urstromtal (Gemeinde Zülichendorf).

Gestern Nachmittag erhielten wir die Information, dass sich eine Mitarbeiterin unserer AWO Kita „Entdeckerland“ in Zülichendorf mit dem Corona Virus infiziert hat. 

Auf Anordnung und Entscheidung des Gesundheitsamtes wurden die Kita und die Gruppenbereiche nicht geschlossen. Alle Kinder der Wackelzahngruppe, welche am Freitag, dem 23. Oktober 2020, die Einrichtung besuchten, werden am Freitag, dem 30. Oktober 2020, laut Gesundheitsamt vorsorglich getestet. Der genaue Termin wird über die Kita bekanntgegeben.

 

Liebe Eltern,

um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren, möchten wir Sie bitten, private Kontakte weitestgehend einzuschränken und verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wie lange Ihr Kind in die Kita kommen muss.

Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming weist, auf Grund der aktuellen Situation, eindringlich darauf hin, dass Kinder mit folgenden Symptomen, wie Hals-, Kopfschmerzen, Fieber (auch leichtes) und/oder Husten, die Kita nicht betreten sollten.

 

 Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

 

 https://www.awo-bb-sued.de/2020-28-10_Elterninformation-wegen-Corona-pdf-1013212.pdf


26.10.2020

 

Weitere Beschränkungen in Kraft

Corona: Infektionsrisiko steigt weiter

 

7-Tage-Inzidenz erreicht 50 am 25. Oktober 2020 – weitere Beschränkungen in Kraft

 

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus im Landkreis Teltow-Fläming innerhalb der vergangenen sieben Tage hat am Sonntag, 25. Oktober 2020, die 50er-Marke erreicht.

Damit gelten nach der Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg zusätzlich noch strengere Regeln für das private und öffentliche Leben als bisher:

 

Veranstaltungen: maximal 150 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 100 drinnen

 

· Private Feiern sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum (Hof, Garten o. ä.) mit mehr als zehn gleichzeitig Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten bzw. in öffentlichen und angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt.

 

· Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen oder ein Haushalt;

 

Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten, kann der Landkreis per Allgemeinverfügung weitere Regelungen treffen.

 

Landrätin Kornelia Wehlan appelliert erneut an die Einwohner*innen und Gäste des Landkreises: "Bitte halten Sie sich an die bekannten Regeln. Helfen Sie mit, die Verbreitung des Virus zu stoppen. Dazu gehört auch, die Masken dort im öffentlichen Raum zu tragen, wo der Abstand nicht gewahrt werden kann. Das müssen nicht nur Marktplätze, Haltestellen oder Bahnhöfe sein, für die der Landkreis die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben hat.

 

Und falls Sie eine Familienfeier im kleinen Rahmen planen - egal ob daheim oder in gemieteten Räumen – vergessen Sie nicht, diese beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Das entsprechende Formular finden Sie im Internet unter www.teltow-flaeming.de/corona."

 

 (Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming vom 26.10.2020)


22.10.2020

 

Landkreis überschreitet kritische 35er-Marke per 21.10.2020 - neue Regelungen beachten!

 

Der Landkreis Teltow-Fläming überschreitet die kritische Marke von 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro

100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage.

 

Bitte beachten Sie die nunmehr zu beachtenden Regelungen und die Informationen des Landkreises unter:

 

Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV)


21.10.2020

 

 Der Landkreis Teltow-Fläming hat den Inzidenzwert von 35 überschritten, damit gilt folgendes zusätzlich:

 

 INZIDENZ  HEUTE 40,7⚠️

 

 Wird die kritische Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten, gilt dort nach der Corona-Umgangsverordnung zusätzlich:

 

Veranstaltungen:

maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.

 

Wichtig: 

In diesem Fall gilt die Umgangsverordnung, nicht die Großveranstaltungsverordnung!

 

Private Feiern:

Maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

 

Wichtig: 

Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

 

Alkohol-Ausschankverbot:

Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

 

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung:

Folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (§2 Abs. 1a SARS-CoV-2-UmgV):

 

in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten, in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

 

NEU: 

Überall dort, wo Menschen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dichter bzw. länger zusammenkommen (z. B. Fußgängerzonen).  

Der Landkreis Teltow-Fläming prüft, dazu eine Allgemeinverfügung zu erlassen. 

 

Bereits jetzt machen wir darauf aufmerksam, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Situationen dringend empfohlen wird.


16.10.2020

 

Quarantäneanordnung gegenüber Erzieherinnen aufgehoben - Hortbetreuung in 2. Herbstferienwoche gesichert

Erfreuliche Nachrichten erreichte die Gemeinde heute Vormittag:

Entgegen der gestrigen Auskunft des Gesundheitsamtes wurde schon am heutigen Freitag die Entscheidung getroffen, dass die Quarantäneanordnungen gegenüber den Erzieherinnen des Horts Zülichendorf aufgehoben werden.

Somit kann ab kommenden Montag, den 19.10.2020, die Hortbetreuung für die zweite Herbstferienwoche im Hort Zülichendorf angeboten werden!


15.10.2020

 

Werte Ortsvorsteher, Eltern und Kinder,

die Entscheidung über die Öffnung bzw. weitere Schließung des Hortes Sonnenschein in Zülichendorf in der kommenden Woche ist leider erst am Wochenende möglich.

 

Am letzten Donnerstag, den 08.10.2020, erhielt die Gemeinde Nuthe-Urstromtal die Meldung über einen positiven SARS-CoV-2-Infektionsfall im Hort Zülichendorf. An diesem Dienstag erfolgten die Testungen aller Kontaktpersonen.

Laut heutiger Auskunft vom Gesundheitsamt wird erst am Wochenende die Entscheidung getroffen, ob die Quarantäneanordnungen gegenüber den Erzieherinnen des Horts Zülichendorf aufgehoben werden.

Erst nach dieser Entscheidung kann bekanntgegeben werden, ob der Hort Zülichendorf in der nächsten Woche geöffnet oder geschlossen sein wird. Die Bekanntgabe erfolgt über die Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.

Die Eltern der Hortkinder des Hortes Zülichendorf werden  heute, Freitag, den 16.10.2020, per E-Mail über die aktuelle Sachlage unterrichtet und gebeten, sich über die Internetseite über die Öffnung/Schließung des Hortes in der kommenden Woche zu informieren.


12.10.2020

 

 Gemeindeverwaltung ab 13.10.2020 bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen.

 

Anliegen bzw. Anfragen der Bürger*innen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort bearbeitet. Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal bleibt die Gemeindeverwaltung ab Dienstag, den 13.10.2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Wir bitten Sie eindringlich, bei Ihrem Besuch nachfolgende Verhaltensregeln zu beachten:

 

1.    Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig.

2.    Folgen Sie sowohl den Hinweisen an der Eingangstür als auch den Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen der              Bürgerinformation.

3.    Das Betreten der Flure und Büros ist nur nach Aufforderung sowie in Begleitung des entsprechenden                             Sachbearbeiters gestattet.

4.    Besucher werden gebeten einzeln einzutreten und sich die Hände zu desinfizieren.

5.    Bitte tragen Sie während Ihres Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung.

6.    Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wird Ihre Anwesenheit dokumentiert..

7.    Gelbe Säcke werden im Eingangsbereich bereitgestellt.

 

Besucher mit offensichtlich typischen COVID-19-Krankheitssymptomen dürfen die Verwaltung unter keinen Umständen betreten.

Bereits anwesende Besucher mit solcherart Symptomen müssen das Gebäude umgehend verlassen.


08.10.2020

 

Infektionsfall in unserer Grundschule und Hort Zülichendorf

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Werte Ortsvorsteher und Gemeindevertreter,

 

 Aus unserem Hort in Zülichendorf wurde gestern, eine Mitarbeiterin auf Corona getestet.

Heute, Donnerstag d. 08.10.20 wurde dieses Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus positiv bewertet.

Daraufhin haben die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Teltow-Fläming folgende Maßnahmen festgelegt. Die Grundschule in Zülichendorf bleibt morgen grundsätzlich geöffnet, alle Schüler, außer die der 4. Klasse werden regulär unterrichtet. Alle Horterzieherinnen und die gesamte 4. Klasse der Grundschule Zülichendorf müssen sich ab sofort in Quarantäne begeben.  Sie werden sich in der nächsten Woche eines Covid-Tests unterziehen müssen. Genaueres dazu wird ihnen über das Gesundheitsamt mitgeteilt werden. 

Ebenfalls wird dadurch leider der Hort Sonnenschein zunächst in der gesamten nächsten Woche geschlossen sein.  Eine Hortbetreuung ist nicht möglich, da sich alle Erzieherinnen in Quarantäne begeben müssen.

 

 Ob in der zweiten Herbstferienwoche eine Hortbetreuung angeboten werden kann, hängt von den nächsten Testergebnissen ab und wird den Eltern dann zum Ende der nächsten Woche bekanntgegeben.

 

Sowie ich und die Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal neue Informationen haben, werde ich Ihnen diese umgehend, wie immer mitteilen bzw. weiterleiten. Ich bitte Sie hiermit auch um Ihr Verständnis, und glauben Sie mir, ich weiß wie schwer diese Situation für viele Eltern und den Kindern ist.

 

 Bitte bleiben Sie gesund

 

Stefan Scheddin